Der Energieeinsparnachweis (früher Wärmeschutznachweis genannt)

Sie benötigen für ein Wohngebäude oder auch ein Nichtwohngebäude (Bürogebäude, Praxis, Gewerbe, etc ) einen Energieeinsparnachweis?

Wir helfen ihnen gerne weiter.


Die Anforderungen an den gebäudelichen Wärmeschutz (spez. Transmissionswärmeverlust) in Kom-bination mit der Energieeffizienz der Anlagentechnik (Stichwort: Jahres-Primärenergiebedarf) ist vom Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Zur Zeit ist noch die EnEV 2009 gültig, die jedoch im Mai 2014 durch die EnEV 2014 abgelöst wird. Die nächtste Novellierung erfolgt bereits 2016 und auch diese soll bereits 2020 noch weitere Veränderungen erfahren. Das Ziel beim Neubau sind klimaneutrale Bauten als Niedrigst-, Null- oder Plus-Energie-Gebäude.

Der Energieeinsparnachweis gehört somit zum Baurecht und ist Teil des Bauantrages. Er wird im Zuge der Genehmigungsplanung erstellt. Die Berechnungen dienen dazu, den energetischen Standard des geplanten Gebäudes zu simulieren und geben Auskunft über die:
- Einhaltung der geforderten gesetzlichen Mindestwerte
- Optimierung des Gebäudestandards, z. B. KFW-Effizienzhaus



Endergebnis der EnEV-Berechnung und des EEWärmeG
(Beispiel: unser eigenes Ein-/Zweifamilienhaus)

Die Energiebilanz und das Endergebnis unseres Ein-/Zweifamilienhauses ist entsprechend gut aus-gefallen. Geplant wurde vor einigen Jahren ein KfW-55-Effizienzhaus, mit der Zusatzanforderung von Q''p max. 40 kWh/qm a, gerechnet nach dem Niveau der EnEV 2007. Eine Nachberechnung hat nun ergeben, dass es sich jetzt, nach dem EnEV 2009-Niveau, immer noch um ein KfW-55-Haus handelt.

Danach wird der Jahres-Primärenergiebedarf, gemessen am heutigen Neubauniveau von 2009, um 50,5% (ursprünglich nach EnEV 2007 um 63%) und der spezifische Transmissionswärmeverlust um 41,7% nach EnEV bzw. 27,4% gem. Referenzgebäude (ursprünglich 52%), unterschritten.


Durch den Einsatz einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe in Kombination mit einer heizungsunter-stützenden Solaranlage und einem großzügigen BWW-/Pufferspeicher wird das Eneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu 479% erfüllt.

Mit dem Ergebnis sind die im Haus wohnenden Mieter mehr als zufrieden, betragen doch die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser monatlich keine 35 € je Wohnungseinheit.